Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Vergütung

Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.- € erhoben, im Falle eines Rücktrittes nach vollständigem Betreuungsvertragabschlusses. Die Betreuungsgebühr richtet sich nach den in Anspruch genommenen Öffnungszeiten, der Angebotsform und der städtischen Gebührenstaffel. Diese sind den Anmeldungunterlagen zu entnehmen.

Die Betreuungsgebühr wird per Lastschrifteinzug ab dem 3. Kalendertag des laufenden Monats vom Kinderhaus eingezogen.

2) Probezeit

Es besteht eine 2-Wöchige Probezeit. Während dieser Probezeit kann ohne Angabe von weiteren Gründen jederzeit gekündigt werden.

3) Kündigung

Eine Kündigung kann nach Ablauf der Probezeit nur schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Betreuungsgebühr ist bis zum Ablauf des Vertrags in voller Höhe zu entrichten.

Der Monat Juli ist von der Kündigung ausgeschlossen.

4) Urlaub/Krankheitsausfall

Das Freikirchliche Kinderhaus Schäfchen hat insgesamt 25 Schließtage plus Heiligabend, Silvester, einem pädagogischen Tag und einem halben Tag Betriebsausflug. Die Betreuungs- und die Essensgebühr sind  trotzdem in voller Höhe zu entrichten - sie wären sonst entsprechend höher berechnet.

Betreuungsausfälle wie z.B. durch Krankheit verursacht werden nicht rückvergütet. Wir sind bemüht den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Ggf. sind auch verkürzte Betreuungszeiten, Notgruppen und generelle Schließung aufgrund von Krankheiten möglich, da der Betreuungsschlüssel nach Vorgaben und in Absprache mit dem Landesjugendamt in jedem Fall aufrecht erhalten werden muß.  Genannte Ausfälle durch höhere Gewalt sind  nicht auszuschließen. Fristlose Kündigungen aufgrund von Betreuungsausfällen sind ausgeschlossen.

5) Fachkräftemangel

Der allgemein bestehende Fachkräftemangel kann auch im Kinderhaus Betreuungsausfälle verursachen. Die Einrichtung ist bemüht, ausreichend Fachkräfte für das Kinderhaus zu begeistern und einzustellen. Generell sind vorübergehend unbesetzte Stellen im pädagogischen Bereich normal.  Die Fachkräfte werden im Betreuungsausfall weitgehend auch gruppenübergreifend eingesetzt - im Kontext einer möglichst stabilen Betreuung und unter Berücksichtigung des Fachkräfteleistungsvermögen der einzelnen Personen. Wird nur der Schwerpunkt Betreuungsabdeckung in Betracht gezogen, kann bei andauernder Höchstbelastung weitere Personalabgänge nicht verhindert werden, was die angespannte Lage und Belastung auf allen Ebenen weiter verschlimmern würde.

6) Änderungen

Änderungen der Betreuungszeit können vorgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf mehr Betreuungszeit. Die Mehrvergütung wird den Änderungen mit sofortiger Wirkung angepasst. Bei Verkürzung der Betreuungszeit besteht kein Anspruch auf schon gezahlte Betreuungsgebühren.

7) Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ist unbefristet. Jährlich wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Vorstand des Vereins durchgeführt. Sollte eine Anpassung der Beiträge notwendig werden, so wird dies schriftlich mitgeteilt. Die Betreuungsbeträge richten sich analog zu den städtischen Tübinger Einrichtungen nach dem aktuellen Gehalt der Eltern. Windel- und Essensgebühren werden immer wieder nach Notwendigkeit angepasst zur Kostendeckung.

7) Datenschutzbestimmungen

Die Einrichtung verpflichtet sich sämtliche persönliche Daten streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betroffenen Personen erlaubt. Die Einrichtung kooperiert mit dem Vertragspartner der Stadt Tübingen. Um die Betreuungsplätze gut verteilen zu können, ist hier ein Austausch der Kinderdaten notwendig.  Meldungen an das Landesjugendamt, das statistische Bundesamt, an das Gesundheitsamt bei Seuchengefahr und an das Gesundheitsamt zur Meldung für die Vorschuluntersuchung sind gesetztlich vorgeschrieben. Für Rückfragen steht die Geschäftführung gerne zur Verfügung.