Der Name Ihres Kindes sowie dessen Geburtstag müssen jährlich zur Finanzierung der Plätze an das Landesjugendamt, das Statistische Landesamt Baden-Württemberg und an die Stadt Tübingen gemeldet werden. Seit 2015 werden für das Zentrale Anmeldeverfahren der Stadt Tübingen die Anmeldedaten mit der Stadt Tübingen abgeglichen.
Im Falle einer meldepflichtigen oder doppelt aufgetretenen Infektion der Kinder sowie die Namen der Kinder der anstehenden Schuluntersuchung müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Aus verschiedenen Anlässen heraus werden wir an Sie mit der Bitte herantreten, eine Einwilligungserklärung zu unterzeichnen, die uns die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten erlaubt, für die wir keine Rechtsgrundlage haben, die wir aber im Sinne einer optimalen Betreuung Ihres Kindes für sinnvoll und angebracht halten oder uns den Betrieb unserer Kindertagesstätte erheblich erleichtert.
Einmal gegebene Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit durch ein formloses Schreiben an die Kindergartenleitung widerrufen.
Wir bitten um Ihre verständnisvolle Mitwirkung.
