Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Tübingen.
Der Gebührenordnung liegt das jeweilige pauschalisierte Jahres-Nettoeinkommen zu Grunde. Dieses errechnet sich aus dem Gesamtjahres-Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten nach EStG (der derzeitige Werbungskostenfreibetrag nach § 9 a Nr. 1 a EStG beträgt 1000 Euro), abzüglich eines Pauschbetrags i.H.v. 35 %, bzw. 25 %, bzw. 5 %.
Die genaue Berechnung können Sie hier nachlesen: 📄 Pauschalisiertes Jahresnettoeinkommen (PDF)
Beispielrechnungen finden Sie hier: 📄 Beispiele zur Berechnung (PDF)
Sie können die Betreuungsgebühr für Ihr Kind mit den jeweiligen Betreuungszeiten (31 Stunden für VÖ-Krippe/U3, 50 Stunden GT-Krippe/U3, GT-Kindergarten/Ü3) mit dem Gebührenrechner selbst berechnen.
Bitte beachten Sie, dass 95 Euro Essenskosten und 10 Euro für VÖ / 20 Euro für GT Windelgebühr (inkl. Feuchttücher) noch hinzukommen. Die Kosten werden ganzjährig bezahlt – auch bei Urlaub und Krankheitszeiten! (Diese Kosten wurden von 2011–2022 nicht erhöht. Aufgrund der hohen Inflation und der Preiserhöhungen der Essensanbieter wurden die Kosten zum September 2022 angepasst.)
Bei geringerem Einkommen im Haushalt können öffentliche Gelder beantragt werden: für die Betreuungsgebühr die Wirtschaftliche Jugendhilfe und für einen Großteil der Essenskosten die Bildungs- und Teilhabe / BonusCard und BonusCardExtra. Um die Gelder zu bekommen, müssen Anträge direkt gestellt werden. Rückwirkend werden Gelder in der Regel nicht genehmigt und fallen in voller Höhe für die Eltern an.
Unter Finanzielle Unterstützung finden Sie die notwendigen Informationen sowie die Hilfsangebote „Hilfen-Übersicht“ – Netzwerk TAPs, Angebote und Hilfen für Tübinger Familien mit geringem Einkommen. Anlaufstelle ist auch das Landratsamt, Wilhelm-Keil-Straße 50–52, 72070 Tübingen. Für Fragen stehen Ihnen gerne die BüromitarbeiterInnen zur Verfügung.
