Datenschutzrechtliche Informationen

für Eltern und Personensorgeberechtigte

Wir haben als Kindertageseinrichtung unter anderem die Aufgaben:

  • über die Aufnahme der vorgemerkten Kinder zu entscheiden,
  • die aufgenommenen Kinder entsprechend ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung zu fördern und
  • bei Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unsere Angebote am Alter, dem Entwicklungstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation, der ethnischen Herkunft sowie den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Kinder zu orientieren (§ 22 Sozialgesetzbuch VIII).

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigen wir Informationen. Verschiedene Gesetze erlauben es uns oder verpflichten uns dazu, für bestimmte Zwecke Daten von Ihnen, Ihrem Kind oder weiteren Bezugspersonen zu erheben, verarbeiten und zu nutzen . Dabei achten wir streng darauf, dass nur befugte Personen Zugang zu diesen Daten haben.

Der Betrieb unserer Kindertagesstätte und eine bessere Erfüllung unsere pädagogischen Aufgaben und Angebote erfordert in aller Regel für bestehende oder zusätzliche Zwecke weitere freiwillig gemachte Angaben zu Ihrem Kind, zu Ihnen oder zu weiteren Bezugspersonen.

Nach dem Ausscheiden Ihres Kindes werden nach Abwicklung aller noch anstehenden Aufgaben diese Daten gelöscht bzw. vernichtet. Allenfalls dann, wenn berechtigte oder rechtliche Interessen berücksichtigt werden müssen, werden die Daten länger, aber nur so lange wie erforderlich, aufbewahrt.

Unter Umständen kann es angebracht sein, vorhandene Daten auch für weitere Zwecke als die, für die sie erhoben wurden, zu verarbeiten oder nutzen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung.

Für uns ist es wichtig, dass Sie wissen, was mit Ihren Daten geschieht. Sie haben das Recht auf Auskunft zu den zu Ihrer Person oder zu Ihrem Kind gespeicherten Daten und wir geben Ihnen diese Auskünfte gerne:

  • Wir informieren Sie in den regelmäßigen Elterngesprächen über die Ergebnisse und Erkenntnisse, Interessen und den Entwicklungsfortschritte Ihres Kindes.
  • Wenn Informationen an andere Stellen weitergegeben werden sollen, informieren wir Sie umfassend, um welche Daten es geht, wer die Empfänger der Daten sind und welche Entscheidungen anhand der Daten getroffen werden sollen. Zusätzlich holen wir hierfür Ihre schriftliche Einwilligung ein, wenn nicht das Gesetz eine Übermittlung verlangt.
  • Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie jederzeit die Geschäftsführung der Kindertagesstätte darauf ansprechen.

Der Name Ihres Kindes sowie dessen Geburtstag müssen jährlich zur Finanzierung der Plätze an das Landesjugendamt, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und an die Stadt Tübingen gemeldet werden. Seit 2015 werden für das Zentrale Anmeldeverfahren der Stadt Tübingen die Anmeldedaten mit der Stadt Tübingen abgeglichen. Im Falle einer meldepflichtigen oder doppelt aufgetretenen Infektion der Kinder, sowie die Namen der Kinder der anstehenden Schuluntersuchung müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Aus verschiedenen Anlässen heraus werden wir an Sie mit der Bitte herantreten, eine Einwilligungserklärung zu unterzeichnen, die uns die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten erlaubt, für die wir keine Rechtsgrundlage haben, die wir aber im Sinne einer optimalen Betreuung Ihres Kindes für sinnvoll und angebracht halten oder uns den Betrieb unserer Kindertagesstätte erheblich erleichtert.

Einmal gegebene Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit durch ein formloses Schreiben an die Kindergartenleitung widerrufen.

Wir bitten um Ihre verständnisvolle Mitwirkung.